OKAT Handwerkzeuge 2016 - page 241

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PROJAHN Präzisionswerkzeuge GmbH
Gültig seit 1. April 2013. Hiermit verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit!
1. Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Ange-
bote erfolgen ausschließlich auf Grund die-
ser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbe-
ziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Späte-
stens mit der Entgegen­nahme der Ware
oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und
dem Käufer zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen.
2. Erfüllungsort, Gefahrübergang,
Versicherung
2.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
Dietzenbach.
2.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über,
sobald die Sendung, an die den Trans-
port ausführende Person, übergeben wor-
den ist oder zwecks Versendung unser
Lager verlassen hat. Wird der Versand
auf Wunsch des Käufers verzögert, geht
die Gefahr mit der Meldung der Versand­
bereitschaft auf ihn über.
3. Angebote und Preise
3.1 Die Darstellung unserer Waren im Internet
oder im Katalog beinhaltet kein bindendes
Angebot. Es handelt sich um eine Auf­
forderung an unsere Kunden, uns ein
verbindliches Angebot zu unterbreiten.
3.2 Die Bestellung unseres Kunden stellt ein
verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Kaufvertrages über die bestellte Ware dar.
Soweit wir den Zugang der Bestellung
bestätigen, stellt dies keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar.
3.3 Der Kaufvertrag kommt erst zu Stande,
wenn wir dem Käufer eine verbindliche
Auftragsbestätigung übermitteln oder die
bestellte Ware an ihn versenden.
3.4 Wenn wir ein Angebot unterbreiten, ist die-
ses freibleibend und unverbindlich. Annah-
meerklärungen und sämtliche Bestel-
lungen bedürfen zur Rechts­wirksamkeit
unserer schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung.
3.5 Sowohl Preisänderungen, als auch tech-
nische Änderungen bleiben uns vorbehal-
ten. Unsere Produktabbildungen im Kata-
log und im Internet sind unverbindlich.
Des weiteren wird jegliche Haftung für
Druckfehler ausgeschlossen.
3.6 Es gilt jeweils die am Tage der Bestellung
gültige Preisliste.
3.7 Die Preise verstehen sich zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.8 Im Katalog sind zu den jeweiligen Pro-
dukten die entsprechenden Verpa­-
c­kungs­einheiten genannt. Die Ver-
packungs­einheiten verstehen sich als
Mindest­abnahmemenge. Im Falle einer
Minder­bestellung erhöhen wir diese
automatisch auf die entsprechende
Verpackungs­einheit. Diese Vorgehenswei-
se bedarf nicht der ausdrücklichen Zu-
stimmung des Bestellers.
4. Versandkosten
Sind keine abweichenden Vereinbarungen
getroffen, gilt folgendes:
4.1 Unsere Preise verstehen sich „ab Werk“,
ausschließlich Verpackung.
4.2 Ab Euro 250,- Netto-Auftragswert liefern
wir innerhalb Deutschlands frei Haus,
inklusive Verpackung.
4.3 Bei Inlandsaufträgen unter Euro 50,-
Netto-­Auftragswert wird ein Minder­
mengenzuschlag von Euro 5,- berechnet.
5. Liefer- und Leistungszeit
5.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden kön-
nen, bedürfen der Schriftform.
5.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf
Grund höherer Gewalt und auf Grund von
Ereignissen, die uns die Lieferung nicht
nur vorübergehend wesentlich erschweren
oder unmöglich machen – hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behörd-
liche Anordnungen usw., auch wenn sie
bei unserem Lieferanten oder deren Unter-
lieferanten eintreten – haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Ter-
minen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung, zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschie-
ben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Wenn die Behinderung
länger als drei Monate dauert, ist der Käu-
fer nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder werden
wir von unserer Verpflichtung frei, so kann
der Käufer hieraus keine Schadensersatz-
ansprüche herleiten. Auf die genannten
Umstände können wir uns nur berufen,
wenn wir den Käufer unverzüglich benach-
richtigt haben.
5.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teil­
leistungen jederzeit berechtigt, es sei denn
die Teillieferung oder Teilleistung ist vom
Käufer bei Vertragsschluss ausgeschlos-
sen worden.
5.4 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungs­
verpflichtungen unsererseits, setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüll­
ung der Verpflichtungen des Käufers
voraus.
5.5 Kommt der Käufer in Annahmeverzug,
so sind wir berechtigt, Ersatz des uns
entstehenden Schadens zu verlangen.
Schadens­ersatz wegen Nichterfüllung kön-
nen wir pauschaliert in Höhe von 15% des
vereinbarten Kaufpreises verlangen, es
sei denn, der Käufer beweist, dass unser
Schaden geringer ist oder wir weisen
nach, dass der Schaden höher ist.
5.6 Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung
und des zufälligen Untergangs auf den
Käufer über.
6. Sonderwerkzeuge
Wenn wir einen Auftrag für Sonderwerkzeuge
annehmen und schriftlich bestätigen, sind wir
berechtigt, die Lieferung um eine angemes-
sene Stückzahl zu über- oder unterschreiten.
7. Gewährleistung, Mängelrügen
7.1 Die von uns gelieferte Ware ist unver-
züglich nach dem Eintreffen am Bestim-
mungsort mit der Sorgfalt eines ordent-
lichen Kauf­manns zu untersuchen und zu
behandeln. Unterbleibt die Untersuchung,
haften wir nicht für Mängel der Ware. Dies
gilt entsprechend, wenn später erkennbare
Mängel nicht unverzüglich gerügt werden.
Mängel sind uns schriftlich, spätestens
innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt,
mitzuteilen.
7.2 Sachmängel liegen nur vor, wenn die
Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe vor-
handen sind. Deshalb liegen keine Sach-
mängel vor, wenn die Bean­standungen
auf ungeeignete oder unsachgemäße Ver-
wendung unserer Werkzeuge, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung, sowohl übermäßige Bean-
spruchung und den Einsatz von unge-
eigneten Betriebsmitteln, als auch che-
mische, elektrochemische oder elektrische
Einflüsse zurückzuführen sind, soweit die
Verwendbarkeit unter entsprechenden
Sonderbedingungen nicht vereinbart war.
7.3 Liegen Sachmängel vor, steht uns das
Wahlrecht zu, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Nachlieferung
erfolgt. Wir haben auch das Recht, eine
entsprechende Gutschrift für den geliefer-
ten Artikel zu erstellen.
7.4 Auf Sachmängel, die den Wert und die
Tauglichkeit der Ware nur unerheblich
mindern, kann der Käufer einen Rücktritts­
anspruch nicht stützen.
8. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
8.1 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn wir über den Betrag verfügen
können. Im Falle von Schecks gilt die
Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck
eingelöst wird.
8.2 Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum (Eingang Konto) gewäh-
ren wir 2% Skonto.
8.3 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Käufers, Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzu-
rechnen. Wir werden den Käufer über die
Art der erfolgten Verrechnung informieren.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstan-
den, so sind wir berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
8.4 Der Käufer gerät, ohne dass es einer
gesonderten Mahnung bedarf, am 30.
Tage nach Rechnungsdatum in Verzug.
Bei Zahlungsverzug ist die offene Forde-
rung mit 8% Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Sie
sind dann niedriger anzusetzen, wenn der
Käufer eine geringere Belastung nach-
weist; der Nachweis eines höheren Scha-
dens durch uns ist zulässig.
8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurück-
behaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche gel-
tend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn wir ausdrücklich zustimmen oder
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden oder unstreitig sind.
Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur
wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis berechtigt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (ein-
schließlich sämtlicher Saldoforde­rungen
aus Kontokorrent), die uns aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder
künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware
in unserem Eigentum.
9.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbe­
haltsware
im
ordnungsgemäßen
Ge­schäfts­verkehr zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzu-
lässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund (Versiche-
rung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forde­
rungen (einschließlich sämtlicher Saldo-
forderungen aus Kontokorrent) tritt der
Käufer bereits jetzt sicherungshalber in
vollem Umfang an uns ab. Wir ermäch-
tigen ihn widerruflich, die an uns abgetre-
tenen Forderungen für dessen Rechnung
im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur wider-
rufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungs-
gemäß nachkommt.
9.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbe­
haltsware, insbesondere Pfändungen,
wird der Käufer auf unser Eigentum hin-
weisen und uns unverzüglich benachrich-
tigen, damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die in diesem
Zu­sammenhang entstehenden gericht-
lichen oder außergerichtlichen Kosten zu
erstatten, haftet hierfür der Käufer.
9.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käu-
fers – insbesondere Zahlungsverzug –
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück-
zutreten und die Vorbehaltsware heraus
zu verlangen.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Schadensersatzansprüche sind unabhän-
gig von der Art der Pflichtverletzung, ein-
schließlich unerlaubter Handlungen, aus-
geschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertrags­
pflichten haften wir für jede Fahr­
lässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des
vorhersehbaren Schadens. Ansprüche
auf entgangenen Gewinn, ersparte
Aufwendungen, aus Schadens­ersatz­
ansprüchen Dritter sowie auf sonstige
mittelbare- und Folgeschäden können
nicht verlangt werden, es sei denn,
ein von uns garantiertes Beschaffen­
heitsmerkmal bezweckt gerade, den Käu-
fer gegen solche Schäden abzusichern.
10.3 Die Haftungsbeschränkungen und -aus-
schlüsse in den Absätzen 10.1 und 10.2
gelten nicht für Ansprüche, die wegen
arglistigen Verhaltens auf unserer Seite
entstanden sind, sowie bei einer Haftung
für garantierte Beschaffenheitsmerk­
male, für Ansprüche nach dem Pro­
dukthaftungsgesetz sowie Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
10.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für
unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Ver-
treter und Erfüllungsgehilfen.
11. Datenschutz
Personen- und firmenbezogene Daten werden
von uns gespeichert und verarbeitet, soweit
dies zur Durchführung der Aufträge notwen-
dig und nach dem Bundesdatenschutzgesetz
zulässig ist.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,
Teilnichtigkeit
12.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Käufer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
12.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mit-
telbar ergebenden Streitigkeiten ist unser
Hauptsitz. Wir haben das Recht, Ansprü-
che auch an einem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand geltend zu machen.
12.3. Sollte eine der vorstehenden Bestim-
mungen unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Be­stimmungen
unberührt und die betroffene Bestim-
mung ist durch eine wirksame Rege-
lung zu ersetzen, die der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich am nächsten
kommt.
H 239
I...,231,232,233,234,235,236,237,238,239,240 242,243,244,245,246,247,248,249,250,251,...257
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